Laufzeit: von 2013 bis 2014
Auftraggeber: Stadt Sankt Augustin
Mitarbeitende: Oliva, Hartmann, Martin
Aufgabe
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 26. März 2009 ein umfassender (internationaler) Rahmen für die Politik für Menschen mit Behinderung vorgegeben. Zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben die Bundesrepublik Deutschland sowie einige Bundesländer (z. B. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) inzwischen Aktionspläne erstellt. Auch die Stadt Sankt Augustin beschäftigt sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Umsetzung
Ein erster Schritt des Vorhabens war eine Bestandsaufnahme der IST-Situation unter Einbezug der Einschätzung involvierter Akteure und Bürger*innen (mit und ohne Behinderung) der Stadt. Dazu wurden neben einer schriftlichen Befragung der relevanten Dienste und Einrichtungen sechs Bürgerwerkstätten zu ausgewählten Handlungsfeldern veranstaltet sowie qualitative Interviews mit beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung, unterschiedlicher Dienste und Einrichtungen sowie der Selbsthilfe geführt. Eine Bedarfsanalyse auf Grundlage dieser erhobenen Daten und Einschätzungen sowie statistischer Angaben ist die Basis für den Aktionsplan, der Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Prioritäten für zukünftiges Handeln der Kommune (sowie weiterer involvierter Akteure) definiert.
Weitere und jeweils aktuelle Informationen finden sich auf der Website der Stadt Sankt Augustin:
Stadt Sankt Augustin/Inklusion
Ergebnis
Der Kommunale Aktionsplan Inklusion der Stadt Sankt Augustin wurde dem Auftraggeber im Frühjahr 2015 vorgelegt.