Gutachten zur psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung und Autismus-Spektrum-Störungen in NRW

Gutachten zur psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung und Autismus-Spektrum-Störungen in NRW

Laufzeit: von 2021 bis 2022
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Mitarbeitende: Schu, Hartmann, Cannizzaro, Oliva, Flimm

Aufgabe

Die Diagnostik einer psychischen Störung geht bei Menschen mit Intelligenzminderung bzw. Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) mit besonderen Anforderungen einher. Selbst kundige Behandler*innen und der Einsatz spezifischer Diagnostikverfahren kommen oft an ihre Genzen. Eine Behandlung ist ebenfalls zeitaufwendig, erfordert oftmals Hausbesuche und die Unterstützung durch und die Kooperation mit anderen Helfersystemen. Aufgrund vorliegender Erfahrungen ist bei der Behandlung oftmals eine einfache Sprache wichtig und ggf. unterstützte Kommunikation, da die Patient*innen nicht im gleichen Maß mitarbeiten können wie Menschen ohne Beeinträchtigung; zudem sind andere Wirkmechanismen und Nebenwirkungen medikamentöser Therapie zu berücksichtigen. Die bisher vorliegenden Erfahrungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung zeigen, dass Menschen mit Intelligenzminderung oder ASS sowie psychischen Störungen besondere und z. T. hoch zeitaufwendige Versorgungsbedarfe haben, die nur punktuell im Regelversorgungssystem gewährleistet sind.

Insgesamt kann für Nordrhein-Westfalen festgestellt werden, dass die Datenlage zu Erreichung und Versorgung dieser besonderen Personengruppen begrenzt ist. Es fehlt sowohl an belastbaren Daten zu regionalen Angeboten im klinischen und ambulanten Bereich als auch in Bezug auf die Inanspruchnahme dieser Angebote. Zudem stellt sich die Frage, wie bezogen auf die Zielgruppe der Menschen mit Intelligenzminderung oder ASS zugleich eine wohnortnahe Basisversorgung und das ggf. notwendige Spezialwissen bei den Diensten und Einrichtungen sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, ein Gutachten zur psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung oder ASS in Nordrhein-Westfalen in Auftrag zu geben, dessen Ergebnisse dem MAGS als Grundlage für die Weiterentwicklung der Versorgung dieser Personengruppen dienen kann. Ziel ist es, Erkenntnisse zu befördern zu Prävalenzen und Versorgungskonzepten, zu Notwendigkeit bzw. Möglichkeit von spezialisierten bzw. wohnortnahen Angeboten sowie zu möglichen Finanzierungsmodellen.


Umsetzung

Im Lauf eines Jahres wird FOGS Literatur- und Daten recherchieren – sowohl über einschlägige wissenschaftliche Datenbanken als auch über Verbände, Fachgesellschaften Versorgungsinstitutionen und aus sogenannter grauer Literatur. Damit einhergehend werden regionale und überregionale Angebote für die Zielgruppen recherchiert. Die so ermittelten Angebote werden schriftlich befragt, bspw. zu Zielgruppen, Zugangswegen, Angebotsspektrum, Finanzierung, Vernetzung Bedarfen und und Perspektiven.

Die Arbeitsschritte werden eng mit dem Auftraggeber abgestimmt und Zwischenergebnisse gemeinsam diskutiert. Anschließend werden die Erkenntnisse durch eine Reihe von Interviews mit Expert*innen vertieft und ergänzt. Ein zusammenfassender Bericht wird im Herbst 2022 den Auftrag abrunden.