Laufzeit: 2020 bis 2021
Auftraggeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlands (MSGFuF)
Mitarbeitende: Schmid, Oliva, Ehlen, Kirvel, Hartmann
Aufgabe
Die vorrangigen Ziele und Aufgaben der Untersuchung bestehen einerseits in der systematischen Abbildung der derzeit im Saarland bestehenden Hilfe- und Versorgungsstrukturen für erwachsene Menschen mit psychischen Störungen und seelischen Behinderungen. Andererseits soll eine Bedarfsprognose erfolgen und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgung bis zum Jahr 2030, insbesondere mit Blick auf die künftigen Strukturen der Angebote und Leistungen in den verschiedenen Teilbereichen des SGB – nach den Leitlinien der Inklusion und Personenzentriertheit – erarbeitet werden.
Umsetzung
Zur Erreichung der Ziele wird FOGS während der geplanten zwölfmonatigen Projektlaufzeit (Dezember 2020 bis Dezember 2021) im Einzelnen folgende Arbeitsschritte umsetzen:
Eine Bestandsanalyse bestehend aus einer Sekundäranalyse wesentlicher Unterlagen/Materialien (Fachliteratur sowie andere relevante Daten und Materialien) sowie der Durchführung von schriftlichen Befragungen von Einrichtungen aus folgenden Bereichen: stationärer und ambulanter Sektor, Rehabilitation und Arbeitsangebote, Wohnen, Tagesstrukturierung, Pflege sowie Angebote der Selbsthilfe und Betroffenen- und Angehörigenarbeit.
Durchführung und Moderation von mindestens vier Workshops mit dem Saarländischen Psychiatrieexpertenrat und weiteren Expert*innen zur Ermittlung und Betrachtung der Stärken und Schwächen der IST-Versorgung, der Schnittstellen der Versorgungsbereiche (SGB V, SGB IX, SGB XI und weitere) sowie der Kriterien und Bedarfe zur Weiterentwicklung der Versorgung.
Erstellung einer Bedarfsprognose bis zum Jahr 2030 aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse (bestehend aus Sekundäranalyse und schriftlicher Befragung). Abschließend erfolgt ein Vergleich der saarländischen Angebots- und Versorgungsstrukturen mit anderen Bundesländern, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine konzeptionelle Weiterentwicklung sowie Zusammenfassung und Präsentation wesentlicher Ergebnisse in einem Abschlussbericht und einer Abschlussveranstaltung.
Ergebnisse
Der Arbeiten wurden planmäßig abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und im Rahmen einer Pressekonferenz am 11. August 2022 in Saarbrücken vorgestellt. Das Gutachten zeigt, dass das Saarland grundsätzlich über alle Einrichtungen, Dienste und Praxen verfügt, die für eine Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen Voraussetzung sind. Fachlichkeit und Motiviertheit der Beteiligten zeigen hohe Ausprägungen. Gleichwohl zeigen sich auch Weiterentwicklungsbedarfe bzw. -möglichkeiten, darunter:
- Die Übergänge und Schnittstellen innerhalb/zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen sowie den nach SGB V, SGB IX und SGB XI geregelten Handlungsbereichen sich noch verbesserungsbedürftig.
- Es bestehen noch regionale Ungleichgewichte in den bestehenden Versorgungsstrukturen.
- Bedarfe bestimmter Zielgruppen (Adoleszente, ältere psychisch kranke Menschen, Menschen mit Demenz, behinderte Menschen mit mehreren Problemlagen) werden noch nicht in ausreichenden Maße aufgegriffen.
- Im Fall von Krisen psychisch kranker Menschen fehlen Ansprechinstanzen, die zeitnah helfen (können).
- Vermittelndes, steuerndes, koordinierendes Handeln sollte verstärkt werden. Das neue PsychKHG Saarland schafft hierfür jetzt gute Grundlagen.