Entwicklung einer bedarfsbezogenen Berechnungsgrundlage für die Neuausrichtung der Verteilung der Landesmittel in den Bereichen der ambulanten Suchtkrankenhilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich in Schleswig-Holstein

Entwicklung einer bedarfsbezogenen Berechnungsgrundlage für die Neuausrichtung der Verteilung der Landesmittel in den Bereichen der ambulanten Suchtkrankenhilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich in Schleswig-Holstein

Laufzeit: 2012
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Mitarbeitende: Schu, Lutz

Aufgabe

In Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Jahrzehnten – auch mit Hilfe der Landesförderung – eine differenzierte Struktur von Suchthilfeangeboten entwickelt. Grundlage der Gewährung von Landesförderungen war eine Förderrichtlinie, in der förderfähige Aufgaben und Förderumfänge geregelt und die Anforderungen an Dokumentation und Qualitätssicherung beschrieben waren. 2012 wurde, wie vorher auch schon andere Bereiche (z.B. seit 2006 die Eingliederungshilfe), die Förderung der ambulanten Suchthilfe und offener Angebote im sozialpsychiatrischen Bereich kommunalisiert. Damit sollen sowohl Verwaltungswege vereinfacht als auch Kompetenzen gebündelt und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen gestärkt werden. Im Suchtbereich soll mit der Kommunalisierung der Landesmittel die über lange Jahre stark auf den Drogenbereich fokussierte Förderung eine neue Ausrichtung erfahren und für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Die Aufgabe von FOGS lag in der Beratung des Landes und der Entwicklung eines derartigen Indikatorenmodells, mit dem die Zuwendungen bedarfsbezogen bemessen werden können.

Umsetzung

FOGS hat zusammen mit dem Ministerium mögliche Indikatoren für suchtbezogene Belastungen identifiziert und gewichtet. Dann wurden die Daten zusammengetragen, die vergleichbar für alle Kommunen vorlagen: Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, der Bundesagentur für Arbeit und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der Schleswig-Holsteinischen Kreise, der Deutschen Rentenversicherung Nord sowie der Kommunen und des Landes. Die Belastungsniveaus der Kommunen wurden mittels des Standardpunktverfahrens zueinander in Bezug gesetzt. Das Ergebnis wurde auf die zur Verfügung stehende Summe angewendet und so die neuen Fördersummen errechnet.

Ergebnis

Das so entstandene Modell basiert auf einer validen Datenbasis, nachvollziehbaren Kriterien und Berechnungsgrundlagen. Das Modell ist suchtmittelübergreifend ausgerichtet und berücksichtigt differenzierte Bedarfslagen und die gewachsenen Versorgungsstrukturen im Land. Es ist zudem budgetunabhängig gestaltet, kann also auf eine beliebige Fördersumme angewendet werden. Der ebenfalls erarbeitete Plan zur stufenweisen Implementierung gewährleistet für die Versorgungsbeteiligten im Land Planungssicherheit und einen angemessenen Übergang. Das neue Modell wird seit 2013 angewandt. Die Effekte sollen laufend beobachtet und nach zwei Jahren evaluiert werden.