Evaluierung gem. § 21 des Gesetzes zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des LSA (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt – FamBeFöG LSA)

Evaluierung gem. § 21 des Gesetzes zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des LSA (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt – FamBeFöG LSA)

Laufzeit: von 2020 bis 2021
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Mitarbeitende: Schmid, Schu, Cannizzaro, Singfield, Arenz

Aufgabe

Das 2014 in Kraft getretene FamBeFöG LSA regelt die Förderung von Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung sowie Suchtberatung im Land Sachsen-Anhalt. Im neuen § 21wurde niedergelegt, dass Fördergrundsätze, Umsetzung und Wirksamkeit zu evaluieren sind. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat die FOGS im April 2020 mit dieser Evaluation beauftragt. Der Untersuchungszeitraum umfasste die Jahre 2014 – 2018, sodass sowohl die Situation vor Eintreten der Änderungen des FamBeFöGs im Jahr 2015 als auch die Entwicklungen nach der Änderung des FamBeFöGs miteinander verglichen werden konnten.

Im Rahmen der Evaluation sollte ein umfassender Katalog von Forschungsfragen beantwortet werden. Bezogen auf die Fördergrundsätze war bspw. zu analysieren, ob die Zuweisungsvoraussetzungen gemäß § 20 FamBeFöG von den Landkreisen/kreisfreien Städten eingehalten wurden oder wie die nun geforderte integrierte Beratung umgesetzt wird. Zudem sollte ermittelt werden, ob die relevanten Akteure bzgl. der Fördergrundsätze Anpassungsbedarf sehen. Mit Blick auf die Umsetzung war u. a. festzustellen, ob sich die derzeitigen Zuständigkeitsregelungen der Förderung der Beratungsstellen als geeignet erweisen. Zu den Gesetzeszielen sollte bspw. erhoben werden, wie sich die Quantität, die Qualität, die Struktur und die Finanzierung der geförderten Einrichtungen seit der Gesetzesänderung entwickelt haben.

Umsetzung

Nach ersten Abstimmungen mit dem Auftraggeber im Frühjahr 2020 war ursprünglich eine Auftaktveranstaltung unter Einbezug der kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen, der LIGA, der LS-LSA und von Trägern der Beratungsstellen geplant. Aufgrund der Verbreitung der Corona-Pandemie war dies jedoch nicht möglich. Stattdessen wurden die relevanten Akteure schriftlich über das Vorhaben informiert und über eine erste Recherche bei den Kommunen wurden Ansprechpersonen, Informationen und Material zur Auswertung erfragt. Geplant wurden dann Gespräche mit Fachleuten zu den Bereichen EFLE und Suchtberatung in Verwaltung, Landesjugendhilfeausschuss, Kommunen, LIGA etc.

Im Rahmen der Evaluation erfolgte eine umfangreiche Bestandsanalyse für den Zeitraum 2014 – 2018. Diese umfasste im ersten Schritt die Sekundäranalyse wesentlicher Materialien, bspw. Sozial- und Jugendhilfepläne der Kommunen, Verwendungsnachweise und Sachberichte. Im zweiten Schritt wurden Kommunen und Einrichtungen schriftlich teilstandardisiert befragt. Ergänzt wurden die Ergebnisse der Sekundäranalyse und schriftlichen Befragung schließlich durch Interviews bzw. Fokusgruppengespräche, die z.T. online und z.T. vor Ort durchgeführt wurden. Beteiligt waren dabei über 150 Vertreter*innen aus Landesverwaltungen, Kommunen, Verbänden, Trägern und Einrichtungen. Für Beratung und Begleitung des Prozesses wurde ein Begleitgremium implementiert, aufgrund der Corona-Pandemie erst verspätetet.

Die durch die Bestandsanalyse generierten quantitativen und qualitativen Ergebnisse wurden im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs (Entwicklung vor und nach Inkrafttreten des neuen FamBeFöG LSA) analysiert. Abschließend wurden die Ergebnisse der Evaluation gemäß § 21 FamBeFöG LSA in einem Bericht niedergelegt, der dem Auftraggeber Anfang Januar 2022 zuging.  

Ergebnisse

Die Evaluierung unterstreicht im Ergebnis die positive Impulssetzung der Neuregelungen gemäß § 20 FamBeFöG LSA. Durch sie und den nun gesetzlich fixierten Finanzierungsbeitrag des Landes konnte das Beratungsangebot im Land erfolgreich gesichert und damit zu familienfreundlichen Lebensbedingungen mit gleichen Chancen für die betroffenen Personen, Familien und Gruppen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten beigetragen werden. Anders als z.T. befürchtet, führte die mit der gesetzlichen Neuregelung weggefallene Verpflichtung auf einen Eigenanteil nicht zu einer Verringerung der kommunalen Mittel. Im Gegenteil: Der kommunale Finanzierungsanteil für EFLE und Suchtberatung stieg im Betrachtungszeitraum deutlich an. Auch die – im Bundesvergleich eher hohe – Landesförderung wurde ausgeweitet und zuletzt sogar gesetzlich eine jährliche Dynamisierung verankert. Für die Zukunft wird empfohlen, die Mittelbemessung stärker an Bedarfen und Kriterien zu orientieren, statt ausschließlich an der Einwohnerzahl. In den Kommunen hat sich die Sozialplanung seit der gesetzlichen Impulssetzung deutlich weiterentwickelt, gleichwohl könnte über mehr kommunalen Austausch und mit Unterstützung des Landes hier noch mehr erreicht werden. Ebenso wurde verstärkt eine auf individuell-komplexe Hilfebedarfe reagierende, umfassende und gebündelte Hilfe (integrierte Beratung) umgesetzt. Perspektivisch sollte „Integrierte Beratung“ jedoch noch mehr Handlungsfelder umfassen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung, zur Qualitätssicherung und zur Bereitstellung von Planungsgrundlagen sollte fallbezogene Dokumentation weiterentwickelt werden. Hilfreich erscheinen generell vergleichbare Standards im gesamten Land – gemeinsam entwickelt von Land und Verbänden sowie landesweite, vom Land moderierte, Austausch- und Fachforen.