Auswertung der Sachberichte von Kontakt- und Beratungsstellen, Zuverdienstmöglichkeiten und Beratungsstellen für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen im Land Berlin für das Jahr 2020

Auswertung der Sachberichte von Kontakt- und Beratungsstellen, Zuverdienstmöglichkeiten und Beratungsstellen für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen im Land Berlin für das Jahr 2020

Laufzeit: 08/2021 bis 11/2021
Auftraggeber: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) Berlin
Mitarbeitende: Hartmann, Oliva, Wiechmann

Aufgabe

Die niedrigschwelligen Angebote nach § 5 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG vom 17. Juni 2016) sind Bestandteil der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung. Sie dienen der erforderlichen Ergänzung und Verknüpfung der Leistungen nach den Büchern des Sozialgesetzbuches und dem Gesundheitsdienst-Gesetz und sind in jedem Bezirk vorzuhalten. Im Einzelnen handelt es sich um die Versorgungsbausteine Kontakt- und Beratungsstellen (KBS), Zuverdienste (ZV) und Beratungsstellen für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen (AuM).

Für die einzelnen Versorgungsbereiche werden von den Trägern differenzierte Sachberichte erstellt. Die vorrangige Aufgabe von FOGS bestand insbesondere darin, eine quantitative Auswertung der vorliegenden (standardisierten) Sachberichte – auch in Bezug zu den im Land Berlin vorliegenden Standards – durchzuführen. Darüber hinaus sollten Vorschläge für eine zeitgemäße Anpassung der Standards bzw. der Sachberichte erarbeitet werden.

Umsetzung

FOGS hat – bezogen auf die drei Angebotsformen Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (KBS), Zuverdienst-Bereiche/-Betriebe (ZV), Beratungsstellen für Alkohol- und Medikamentenabhängige (AuM) – quantitative Angaben und EDV-gestützte statistische Auswertungen erfasst, ausgewählte qualitative Angaben aus den Sachberichten abgeglichen sowie die Sachberichte mit Blick auf vorliegende Standards und fachliche Aspekte überprüft.

Ergebnisse

Im Frühjahr 2020 erreichten die ersten Berichte über das neuartige SARS-COV-2 Deutschland. Die verschiedenen Entwicklungen und die damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere zur Eindämmung der Pandemie, hatten Auswirkung auf die Versorgungsangebote. Die Hilfen konnten oftmals nicht in gewohnter Form erbracht werden. Beispielsweise berichteten die KBS, dass durch das Pandemiegeschehen und die eingeführten Hygieneregeln die Niedrigschwelligkeit des Zugangs stark eingeschränkt werden musste. Im Zuverdienst-Bereich musste die Platzzahl teilweise reduziert werden, um Abstandsregeln einzuhalten. Einzelne Angebote mussten vorübergehend schließen. Auch bei den Beratungsstellen für Alkohol- und Medikamentenabhängige (AuM) konnten im Lockdown keine Gruppenangebote oder offenen Sprechstunden angeboten werden.

FOGS hat den Abschlussbericht zur „Auswertung der Sachberichte für das Jahr 2020 differenziert nach Angebotsform – unter Einbezug der vorliegenden Standards“ dem Auftraggeber Ende November 2021 vorgelegt.