Beratung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz bei der Erstellung eines Aktionsprogramms zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Beratung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz bei der Erstellung eines Aktionsprogramms zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Laufzeit: von 2009 bis 2010
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Mitarbeitende: Oliva, Martin

Aufgabe

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 26. März 2009 ein umfassender (internationaler) Rahmen für die Politik für Menschen mit Behinderung vorgegeben. Die Unterzeichnerstaaten haben sich zur Umsetzung der Konventionen auf allen staatlichen Ebenen verpflichtet. Rheinland-Pfalz hat sich im selben Jahr als erstes Bundesland auf den Weg gemacht, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention zu erarbeiten. Der Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen beauftragte FOGS mit der Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Aktionsprogramms.

Umsetzung

Der Erstellungsprozess des Aktionsplans erfolgte in unterschiedlichen Stufen: Gemeinsam mit Betroffenen und Vertreter*innen der Selbsthilfe wurden Visionen für ein inklusives Rheinland-Pfalz erarbeitet. Unter Einbeziehung der unterschiedlichen Ressorts wurde daraufhin ein Aktionsprogramm der Landesregierung erstellt, das Ziele und Maßnahmen in der Zuständigkeit der Landesregierung zusammenfasst. In einer weiteren Stufe wurden externe Akteure wie z.B. die Kommunen, die Wirtschaft, die Kirchen, die Selbsthilfe u.a. einbezogen, die eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention spielen.

Ergebnis

Ein Jahr nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland legte Rheinland-Pfalz den ersten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention vor.