Evaluation des „Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen (in Kooperation mit KPMG)

Evaluation des „Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen (in Kooperation mit KPMG)

Laufzeit: von 1999 bis 2003
Auftraggeber: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitarbeitende: Oliva

Aufgabe

Der Auftrag zur Evaluation des am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) leitete sich aus § 30 ÖGDG ab. Danach war die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände aufgefordert – nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren -, die Auswirkungen des Gesetzes hinsichtlich struktureller, personeller, organisatorischer und finanzieller Aspekte für die Landkreise und kreisfreien Städte zu untersuchen.

Umsetzung

Im Vordergrund der Evaluation stand die grundsätzliche Frage, ob die mit dem Gesetz verbundenen Ziele erreicht und die dort beschriebenen Strukturen, Aufgaben, Verfahren und Instrumente (wie z.B. die Kommunale Gesundheitskonferenz) in den nordrhein-westfälischen Landkreisen und kreisfreien Städten implementiert werden konnten. Vor dem Hintergrund dieser komplexen Fragestellung wurde ein mehrdimensionales Evaluationskonzept realisiert, das quantitative und qualitative Befragungsmethoden verknüpfte und dabei Struktur-, Prozess- und Ergebnisaspekte unterschied. Im Rahmen einer Breitenevaluation wurden alle 54 Gesundheitsämter/unteren Gesundheitsbehörden flächendeckend hinsichtlich der o.g. Merkmale untersucht, die Tiefenevaluation – die insgesamt in zehn Kommunen erfolgte – zielte vor allem auf eine Analyse der Gesetzesfolgen.

Ergebnis

Die Ergebnisse der Evaluation wurden dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen im August 2003 in einem Abschlussbericht vorgelegt, der unter http://www.mgsff.nrw.de/service/publikationen/mate-rial/evaluation_oegdg.pdf [14-11-2003] abrufbar ist.