Kommunales Integrationsmanagement NRW

Kommunales Integrationsmanagement NRW

Laufzeit: von 2020 bis 2022
Auftraggeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI), seit 2022 Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI)
Mitarbeitende: Schu, Martin, Singfield, Görgen, Kalkbrenner

Aufgabe

Das Handlungskonzept „Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen“ (KIM) fördert zur Umsetzung der Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 den Auf- bzw. Ausbau integrierter Steuerungskonzepte. Damit sollen die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden. Mit dem KIM reagiert das Land auf die unter anderem im Nachgang der starken Fluchtmigration nach Deutschland 2015 und 2016 offensichtlich gewordenen Lücken und Handlungsbedarfe im Unterstützungssystem für eingewanderte Menschen. KIM baut auf den Erkenntnissen im Modellprojekt „Einwanderung gestalten“ (EWG) auf, in dem zwölf Standorte in Nordrhein-Westfalen dabei begleitet wurden, Unterstützungsstrukturen für geflüchtete und zugewanderte Menschen in abgestimmt arbeitenden Netzwerken zu entwickeln. Kern der Netzwerkentwicklung ist das u. a. im Modellprojekt EWG erprobte Konzept der Produktionsnetzwerke. Mit diesem Ansatz werden vor Ort Migrations- und Integrationsprozesse u. a. fallbasiert analysiert und miteinander verknüpft, um zu einer integrierten kommunalen Steuerung der örtlichen Integration von Zugewanderten zu kommen.

Im Rahmen der Implementierung des KIM erhielten die Kommunen in NRW Unterstützung zur Optimierung kommunaler Verwaltungsprozesse (Personal, Qualifizierung, Qualitätssicherung). Die Umsetzung ist regelhaft bei den Kommunalen Integrationszentren angesiedelt. Die bereits vorhandenen Angebote der integrationspolitischen Infrastruktur sind über Lenkungsgruppen einzubeziehen und in der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll miteinander abzustimmen und zu verknüpfen. Das Land fördert im Rahmen des KIM drei Schwerpunkte:

•  Entwicklung kommunaler Steuerung und Koordination sowie der Aufbau von Netzwerken
•  Implementierung von Case Management
•  Unterstützung von Ausländer- und Einwanderungsbehörden

Zur Umsetzung der strategischen Steuerung auf Systemebene finanziert das Land Stellen für Steuerung/Koordinierung. Auf der Fallebene wird individuelles, rechtskreisübergreifendes Case Management gefördert, das unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen unterstützt. Zugleich wird mit Case Management im Rahmen des KIM explizit die Aufgabe einer fallübergreifenden Prozesssteuerung bzw. eines Schnittstellenmanagements zwischen den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII sowie JMD, MBE, Teilhabemanagement für Geduldete sowie weiteren Leistungen und Hilfen verbunden. Individuelles Case Management und systembezogene Steuerung sollen dabei – wie beim Vorläuferprojekt EWG – im Sinne von Produktionsnetzwerken zusammenwirken, integrierter Bestandteil der Entwicklung sind zudem die hierfür mit zusätzlichen Personalstellen unterstützten Ausländer- und Einwanderungsbehörden. Sie sollen Einwanderungsmöglichkeiten ausloten und befördern.

Das Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR) der Frankfurt University of Applied Sciences und FOGS wurden mit der wissenschaftlichen Begleitung der Implementierung des KIM beauftragt.

Umsetzung

ISR und FOGS setzten in Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des KIM Schulungen sowie die reflektierende und qualitätssichernde Begleitung der Leitungen und Fachkräfte in der strategischen Steuerung und Koordinierung um. Damit wurde zugleich ein interkommunaler Erfahrungsaustausch realisiert. Zudem wurde die Umsetzung vor Ort durch die Analyse der kommunalen Konzepte und Folgeanträge einerseits und eine umfassende Befragung (ergänzt durch exemplarische Gespräche an einzelnen Standorten) andererseits in den Blick genommen. 

Ergebnisse

Zu Beginn von KIM stand die Implementierung von Leistungssteuerung und Leistungserbringung im Fokus. Es stellte sich heraus, dass die Aufbauprozesse vor Ort viel Zeit in Anspruch nahmen. Die Überwindung von Widerständen in den Kommunen, das Finden sowie die Schulung von Personal erwiesen sich als die beiden wichtigsten Hürden. Gleichwohl und trotz der zusätzlichen Belastungen durch den Ausbruch der Corona-Pandemie konnten viele Kommunen mit der (Weiter-)Entwicklung vernetzter Strukturen beginnen. Dabei wurde der Aufbau der strategischen Ebene parallel zur Fallarbeit vorangetrieben. In den 54 beteiligten Kommunen wurdend dabei je ganz spezifische Varianten von KIM entwickelt. Derzeit scheint das Kommunale Integrationsmanagement oft noch stark innerhalb der zuständigen Fachverwaltungen verortet zu sein – oft ohne institutionenübergreifenden Strukturaufbau und z.T. mit begrenzten Kompetenzen der Koordination. Aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung sollten Fallarbeit und fallbasierte Erkenntnisse auch in Zukunft im Fokus des KIM stehen und das Case Management fachlich weiter qualifiziert und entwickelt sowie über Kooperationsstrukturen verankert werden. Die komplexe Aufbau des Auf- und Umbaus vernetzter Strukturen würde auch weiterhin von regelmäßigen übergreifenden, landesweiten Austauschformaten mit dem zuständigen Ministerium oder einer landesweiten Koordination/Begleitung profitieren.