Laufzeit: 2025 bis 2028
Auftraggeber: BMAS (Ausgleichfonds)
Mitarbeitende: Stollenwerk, Martin, Ehlen, Klinger, Kirvel, Abbott
Aufgabe
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales gesellschaftliches und wirtschaftliches Anliegen. In Deutschland lebten 2023 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Ihre Erwerbsbeteiligung ist relativ niedrig, während Arbeitslosenquote und durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich höher sind. Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes die Integrations- bzw. Inklusionsämter der Länder beauftragt, flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einzurichten.
Gemeinsam mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg führt FOGS im Zeitraum von Frühjahr 2025 bis 2028 eine fundierte Analyse der in allen Bundesländern gesetzlich verankerten Beratungsstrukturen zur Unterstützung von Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung (schwer)behinderter Menschen durch. Besonders im Fokus stehen hierbei die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Diese Stellen sollen Arbeitgeber*innen proaktiv bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begleiten und unterstützen und dadurch einen Beitrag für einen inklusiven Arbeitsmarkt leisten. Im laufenden Projekt sollen nun die Wirksamkeit, die Stärken, die Schwachstellen sowie die Entwicklungsbedarfe der bestehenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber*innen erfasst werden. Auf der Basis dieser Analysen sollen schließlich Modelle guter Praxis (insbesondere für die EAA) konzipiert und konkrete Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen für eine effiziente und effektive Beratungspraxis in bundesweit übertragbarer Form vorgelegt werden.
Umsetzung
Für die Wirkungserfassung sowie die Analyse der Stärken, Schwächen und Entwicklungsbedarfe der Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung (schwer)behinderter werden mehrere Umsetzungsschritte vorgenommen. Zum einen wird eine Erfassung und Bewertung der EAA in Bezug auf die Trägerstrukturen vorgenommen. Zudem soll mittels qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Sozialforschung erhoben werden, ob und in welcher Form die in den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die EAA beschriebenen Ziele, Aufgaben und Strukturen in der Praxis erreicht bzw. umgesetzt werden. In einem weiteren Schritt wird durch weitere qualitative und quantitative Erhebungen erfasst, wie die Arbeitgeber*innen die EAA bewerten und ob sie die Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen als hilfreich und zielführend wahrnehmen. Darüber hinaus werden auch die Erfahrungen und Einschätzungen weiterer Akteur*innen zu den Leistungen und Funktionen der EAA erhoben, darunter Vertreter*innen der Träger der EAA, Fachberater*innen der EAA, Vertretungen (schwer)behinderter Menschen sowie (schwer)behinderte Menschen selbst.