Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (I-AM): Rolle und Stellenwert der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und der Beratung der Arbeitgebenden

Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (I-AM): Rolle und Stellenwert der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und der Beratung der Arbeitgebenden

Laufzeit: 2025 bis 2028
Auftraggeber: BMAS (Ausgleichfonds)
Mitarbeitende: Stollenwerk, Martin, Ehlen, Klinger, Kirvel, Abbott, Bergsiek

Aufgabe

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales gesellschaftliches und wirtschaftliches Anliegen. In Deutschland lebten 2023 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Ihre Erwerbsbeteiligung ist relativ niedrig, während Arbeitslosenquote und durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich höher sind. Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes die Integrations- bzw. Inklusionsämter der Länder beauftragt, flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einzurichten.

Gemeinsam mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg führt FOGS im Zeitraum von Frühjahr 2025 bis 2028 eine fundierte Analyse der in allen Bundesländern gesetzlich verankerten Beratungsstrukturen zur Unterstützung von Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch. Besonders im Fokus stehen hierbei die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Diese Stellen sollen Arbeitgeber*innen proaktiv bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begleiten und unterstützen und dadurch einen Beitrag für einen inklusiven Arbeitsmarkt leisten. Im laufenden Projekt sollen nun die Wirksamkeit, die Stärken, die Schwachstellen sowie die Entwicklungsbedarfe der bestehenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber*innen erfasst werden. Auf der Basis dieser Analysen sollen schließlich Modelle guter Praxis (insbesondere für die EAA) konzipiert und konkrete Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen für eine effiziente und effektive Beratungspraxis in bundesweit übertragbarer Form vorgelegt werden.

Umsetzung

Für ein umfassendes Verständnis der Sichtweisen und Erfahrungen der beteiligten Akteure (insbesondere Beratende und Unternehmensvertretende) werden zunächst Daten in einem offenen Mixed-Methods-Design erhoben. Bei der Datenanalyse wird ein Schwerpunkt auf der Frage liegen, welche Wirkungen die Beratung auf Arbeitgebende – und in der Folge für die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung – haben kann. Auf Basis der gesammelten Erkenntnisse sollen abschließend Modelle guter Praxis, insbesondere für die EAA, konzipiert und Handlungsempfehlungen für eine wirksame Beratungspraxis formuliert werden.

Hier finden Sie Informationen zum Projekt auf „Auf einen Blick“.