Laufzeit: April 2025 bis März 2026
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) des Saarlandes
Mitarbeitende: Stollenwerk, Schmid, Oliva, Kirvel, Cannizzaro, Augustin
Aufgabe
Am 15. April 2022 trat das „Gesetz 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)“ des Saarlandes in Kraft. In § 9 des PsychKHG ist die Erstellung eines Landespsychiatrieplans verankert. Bezugsrahmen ist der von der FOGS GmbH im Jahr 2022 erstellte Abschlussbericht zum Thema „Die psychiatrische Versorgung von Erwachsenen mit psychischer Störung und seelischer Behinderung im Saarland für den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB) mit den Teilen SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung – SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – sowie SGB XI – Soziale Pflegeversicherung – vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes vorgesehenen Einberufung einer Psychiatrie- Enquête“ und die darin enthaltene SWOT-Analyse.
Umsetzung
Im Rahmen der Erstellung eines Landespsychiatrieplans für das Saarland erfolgt eine Bestandsanalyse der psychiatrischen Versorgung unter Berücksichtigung wesentlicher Schnittstellen sowie die Analyse von Planung, Steuerung und Koordination der Versorgungsstrukturen. Darauf aufbauend werden die Rahmenbedingungen und Herausforderungen der psychiatrischen Versorgung in den nächsten zehn Jahren beschrieben sowie Ziele und Handlungsempfehlungen formuliert.
Der Landespsychiatrieplan beschreibt den Rahmen und die Ziele für die weitere Entwicklung der Hilfen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung nach Inhalt und Struktur in den wesentlichen Funktionen und ihrem Zusammenspiel. Die Gesamtstruktur der Versorgung, Ausstattung und Personal, Vernetzung und Koordination, die Versorgung nach Altersgruppen (Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Ältere) sowie besonderer Gruppen nach Problemstellungen (Menschen mit Suchterkrankungen, mit psychischen Erkrankungen, Demenzerkrankungen, chronisch/Langzeiterkrankte, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Maßregelvollzug) werden thematisiert. Zudem soll die bisherige Umsetzung des PsychKHG überprüft werden.
Für eine fundierte Analyse kombiniert die FOGS GmbH die Auswertung vorhandener Daten und Dokumente (Sekundäranalyse) mit eigens durchgeführten Erhebungen. Zum Einsatz kommen dabei sowohl quantitative Methoden in Form schriftlicher Befragungen als auch qualitative Verfahren wie Expert*innengespräche.
Begleitet wird das Vorhaben durch einen eigens für den Landespsychiatrieplan konstituierten Projektbeirat als auch durch den Saarländischen Psychiatrie-Expertenrat (SPE).