Wissenschaftliche Analyse und Begleitung von Aktivierungsstrategien und Teilhabeförderung im SGB XII in Kooperation mit Prof. Dr. C. Reis (Frankfurt University of Applied Sciences)

Wissenschaftliche Analyse und Begleitung von Aktivierungsstrategien und Teilhabeförderung im SGB XII in Kooperation mit Prof. Dr. C. Reis (Frankfurt University of Applied Sciences)

Laufzeit: von 2016 bis 2017
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitarbeitende: Oliva, Martin

Aufgabe

Anknüpfend an die von der Landesregierung NRW entwickelte Landesinitiative „NRW hält zusammen … für ein Leben ohne Armut und soziale Ausgrenzung“ sowie verschiedene in der Vergangenheit durchgeführte Modellprojekte wurden FOGS und Prof. Dr. C. Reis (Frankfurt University of Applied Sciences) vom nordrhein-westfälischen Sozialministerium beauftragt, bewährte und neue Wege zur Aktivierung/Befähigung und Teilhabeförderung armutsgefährdeter Personen in einer landesweiten Untersuchung systematisch zu erfassen und zu analysieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung standen dabei insbesondere kommunale Ansätze, die sich einerseits auf eine Verbesserung von Beratung und Fallsteuerung sowie andererseits auf die (Weiter-)Entwicklung passgenauer Angebote vorrangig für ältere und/oder erwerbsgeminderte Menschen beziehen, die Existenz- bzw. Grundsicherung erhalten (drittes und viertes Kapitel des SGB XII).

Umsetzung

Im Rahmen des 14-monatigen Projekts wurden zur Erfassung dieser Ansätze sowohl quantitative als auch qualitative Erhebungsmethoden eingesetzt und – abgeleitet aus den Erhebungsergebnissen – eine praxisorientierte Handreichung mit Empfehlungen erarbeitet, um landesweit die Modernisierungs- und Veränderungsprozesse in der Sozialhilfeverwaltung zu unterstützen.

Ergebnis

Die in Nordrhein-Westfalen von den Kommunen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe bisher umgesetzten Aktivierungs- und Befähigungsstrategien sowie Maßnahmen zur Förderung und Sicherung sozialer Teilhabe armer bzw. von Armut bedrohter Personen sind sehr vielfältig und differenziert:

Innovative Ansätze finden sich sowohl auf Einzelfallebene im Rahmen der (personenzentrierten) Hilfegewährung (Fallmanagement) in den Sozialämtern als auch durch unterschiedliche möglichst niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote (z.B. Seniorenberatung, Nachbarschaftshilfen, Begegnungsstätten), die häufig durch Träger der freien Wohlfahrtspflege umgesetzt werden, sowie in Form entsprechender Netzwerkstrukturen in den Sozialräumen. Die Verschränkung von Einzelfallsteuerung mit Angebotsplanung sowie der Koordination entsprechender Netzwerke stellt eine zentrale Steuerungsaufgabe der Kommune dar.

Die im Rahmen der Bestandsaufnahme entwickelte Handreichung richtet sich an Kommunen (oder auch Träger der freien Wohlfahrtspflege), die sich der Thematik Sicherung sozialer Teilhabe armer bzw. von Armut bedrohter Personen annehmen möchten und Interesse an Erfahrungen aus anderen Städten und Kreisen haben. Im Sinne einer Orientierungs- und Reflexionshilfe wird dabei sowohl ein theoretisch-konzeptioneller Blick auf die Thematik geworfen (Kapitel 2), als auch ein Einblick in die derzeitige Praxis in Nordrhein-Westfalen gegeben (Kapitel 3). Die Darstellung ausgewählter Praxisbeispiele versteht sich ebenso als Anregung wie die im Anhang gesammelten Instrumente und Materialien (Kapitel 5).

Die Handreichung kann auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt oder heruntergeladen werden:
https://www.mags.nrw/broschuerenservice