Evaluation der Neuausrichtung der Mittelverteilung für freiwillige Leistungen des Landes Schleswig Holstein für ambulante Suchthilfe und offene sozialpsychiatrische Hilfen

Evaluation der Neuausrichtung der Mittelverteilung für freiwillige Leistungen des Landes Schleswig Holstein für ambulante Suchthilfe und offene sozialpsychiatrische Hilfen

Laufzeit: von 2016 bis 2017
Auftraggeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Mitarbeitende: Schu, Oliva

Aufgabe

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die originär zuständigen Kommunen bei der Finanzierung ambulanter Suchthilfeangebote und offener sozialpsychiatrischer Hilfen. Um diese Mittel bedarfsgerechter einzusetzen, die Kompetenzen zu bündeln und damit die Gestaltungsfreiheit der Kommunen zu stärken, wurde die Landesförderung der ambulanten Suchthilfe und offener Angebote im sozialpsychiatrischen Bereich ab 2012 kommunalisiert. Zudem ließ das Land ein Modell erarbeiten, mittels dessen die freiwilligen Leistungen auf Grundlage belastbarer Indikatoren bedarfsbezogen bemessen werden. Dieses „Indikatorenmodell“ wurde mit der Unterstützung von FOGS und unter Berücksichtigung ähnlicher Arbeiten von FOGS in Berlin und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 erstellt.

Das MSGWG beauftragte FOGS 2016 mit der Evaluation der Auswirkungen der Veränderungen und einer darauf aufbauenden Anpassung des Indikatorenmodells sowie mit der Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen.

Umsetzung

Zunächst wurden alle im Kontext der Umsetzung von Kommunalisierung und Indikatorenmodell verfügbaren Unterlagen zusammengetragen und gesichtet.

Im zweiten Schritt wurden Kommunen und Einrichtungen der Suchthilfe und der Sozialpsychiatrie befragt. Dazu wurden im Herbst 2016 alle entsprechenden Einrichtungen und die 15 Kommunen im Land adressatenspezifisch  um Angaben zu Veränderungen in Förderung und Versorgungsstruktur, Bewertung des neuen Verwaltungsverfahrens, Steuerung in den Kommunen, Entwicklung von Vernetzungen, Bewertung des Indikatorenmodells und Impulse zu seiner Weiterentwicklung gebeten.

Im Rahmen der im dritten Arbeitsschritt folgenden Tiefenevaluation wurden in sechs Kommunen leitfadengestützte Fachgespräche mit Ansprechpersonen der regionalen Versorgungsstrukturen (von Kommune und Leistungserbringern) durchgeführt und die o. g. Fragestellungen qualitativ vertieft. Dabei wurden Weiterentwicklungsbedarfe und -möglich­keiten diskutiert. Zur Erfassung übergreifender Aspekte wurden zudem Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbänden sowie der LSSH und der Selbsthilfe geführt.

Ergebnis

FOGS legte dem Auftraggeber den Abschlussbericht zur Evaluation im Juni 2017 vor, die Ergebnisse wurden zudem Anfang September 2017 den Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesstelle Sucht vorgestellt. 

Die Evaluation von Kommunalisierung und Neubemessung der Landesmittel in den Bereichen ambulante Suchtkrankenhilfe und offene sozialpsychiatrische Hilfen nach dem seit 2013 eingesetzten Indikatorenmodell ergab eindeutig, dass weder gravierenden Probleme auftraten noch es zu einem Einbruch der Versorgung im Land kam. Zwar mussten einzelne Angebote eingeschränkt werden, an anderer Stelle entstanden jedoch neue Angebote und Hilfen. Eine vorab teilweise befürchtete Umlenkung von Klient*in­nenströmen fand nicht statt.

Alle Kommunen (und der überwiegende Teil der Leistungsanbieter) begrüßen, dass nunmehr sämtliche Hilfen in den geförderten Bereichen in ihre Steuerungshoheit fallen – auch wenn dies bisher nur begrenzt für Umsteuerungen bzw. Änderungen der Versorgungsstrukturen oder Verschiebungen zwischen Sucht- und Psychiatriebereich genutzt wird.

Das differenzierte Indikatorenmodell wird von den Akteuren im Land mehrheitlich begrüßt und seit 2018 zu 100 % der Finanzierung angewendet. Verschiedene Anregungen zur Weiterentwicklung mündeten in eine Neufassung des Indikatorenmodells, dabei wurden die Anzahl von Indikatoren verringert und die Gewichtung der Bereiche verändert. Auf dieser Basis hat FOGS die Mittelverteilung für 2018 mit aktuellen Daten neu berechnet. Das neu gefasste Indikatorenmodell trifft, ebenso wie das alte, keine Aussagen über tatsächliche bzw. absolute Bedarfe. Es berechnet auf der Basis regelhaft verfügbarer Daten definierte Kennzahlen nach dem Standardpunktverfahren, beschreibt so Relationen und fördert damit eine relative Versorgungs-/Verteilungsgerechtigkeit im Land.