Laufzeit: von Februar bis Dezember 2026
Auftraggeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Abteilung B Soziales, Inklusion, soziales Ehrenamt
Mitarbeitende: Bergsiek, Martin, Nettekoven, Stollenwerk
Aufgabe
Im Saarland wurde bereits 1975 mit dem ersten Landesbehindertenplan die Lage von Menschen mit Behinderungen umfassend beschrieben und analysiert. Seit dem Jahr 2000 legt die Landesregierung in jeder Legislaturperiode einen solchen Landesplan vor. Zielsetzungen des Landesbehindertenplans sind die Festlegung von strategischen Leitlinien für Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen, die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene mit klaren Verantwortlichkeiten sowie die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch konkrete Maßnahmen als auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns durch messbare Ziele und Indikatoren. Der Landesbehindertenplan der Legislaturperiode 2022 bis 2027 wird als Bericht durch FOGS zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erstellt und dient als strategisches Steuerungsinstrument, um die Rechte und Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsbildern gemäß UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf Landesebene umzusetzen und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Umsetzung
Die Erstellung des Berichts erfolgt im Rahmen eines Mixed-Methods Designs. Zunächst erfolgt eine systematische Auswertung aktueller bestehender Daten und Statistiken zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Sekundäranalyse). Dies dient dazu, empirisch fundierte quantitative Erkenntnisse zu Strukturen, Angeboten und zur Ausgestaltung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern zu gewinnen. Darauf aufbauend wird die Fortschreibung des Landesbehindertenplanes vorgenommen.
Auf Basis der Sekundäranalyse erfolgen ergänzend qualitative Analysen in Form von Fokusgruppen zu subjektiven Perspektiven unterschiedlicher Akteur*innen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Saarland. Berücksichtigt werden dabei u. a. die Sichtweisen von Vertreter*innen von Interessensverbänden, öffentlich-rechtlicher Stellen, Vereinen und Menschen mit Behinderungen. Aufbauend auf diesen unterschiedlichen Ergebnissen wird der 7. Landesplan zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Saarland erstellt.