Laufzeit: von 2008 bis 2010
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
Mitarbeitende: Schu, Wünsche, Kirvel
Aufgabe
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) beauftragte im August 2008 die FOGS mit der Evaluierung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und der Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf den Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit pathologischem Spielverhalten liegen. Es gab 2008 keine über das gesamte Land verbindlich geltenden Ziel- und Aufgabendefinitionen und keine festgelegten Standards der Hilfeerbringung. Im Vordergrund des Landesinteresses stand deshalb die (Weiter-)Entwicklung der Fachlichkeit der Angebote sowie von landesweiten Mindeststandards.
Umsetzung
Mithilfe der Evaluation wurde das Leistungsspektrum, die Umsetzung der Vorgaben der Förderrichtlinien sowie die Klientenstrukturen, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Vernetzung) und Finanzgebern (Berichterstattung) untersucht. Dazu wurden Materialien des Landes und der Träger und Einrichtungen sekundäranalytisch ausgewertet. In einer umfassenden schriftlichen Erhebung wurden die Beratungsstellen und die Kommunen zu den Untersuchungsdimensionen befragt und die Ergebnisse in Interviews mit den Versorgungsbeteiligten vertieft. FOGS nahm an Arbeitskreistreffen im Land teil und diskutierte Vorgehen und Ergebnisse im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe mit VertreterInnen des MASGF und Leistungsanbietern. Für die Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurden neben den Einschätzungen der Versorgungsbeteiligten im Land auch Expertenstandards berücksichtigt.
Ergebnis
Die Evaluation hat Handlungsansätze für eine Weiterentwicklung und verbindliche Implementierung von Qualitätsmerkmalen hervorgebracht und dazu beigetragen, Voraussetzungen für eine wirksame ambulante Versorgung von Menschen in suchtbezogenen Problemlagen, mit pathologischem Spielverhalten etc. in Brandenburg zu schaffen bzw. zu verbessern. Dabei ging es auch um die Entwicklung und Implementierung landesweit einheitlicher Standards von Hilfeerbringung und Qualitätssicherung. So wurden neue Möglichkeiten zur Professionalisierung, zur inhaltlichen Systematisierung und nicht zuletzt zu Dokumentation und Qualitätssicherung, zu Transparenz und Berichterstattung in den Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und den Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke eröffnet. Der Bericht wurde dem MASGF im Dezember 2009 vorgelegt.