Entwicklung objektivierbarer Kriterien zur Festlegung der fachbezogenen Pauschalen im Suchtbereich in NRW, Berechnung der Neuverteilung. 2010 Aktualisierung der  Berechnung.

Entwicklung objektivierbarer Kriterien zur Festlegung der fachbezogenen Pauschalen im Suchtbereich in NRW, Berechnung der Neuverteilung. 2010 Aktualisierung der Berechnung.

Laufzeit: von 2007 bis 2010
Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitarbeitende: Schu, Görgen

Aufgabe

Mit der 2007 eingeführten Kommunalisierung sollen sowohl das Förderverfahren des Landes NRW für Suchthilfe vereinfacht als auch die kommunale Planungs-, Handlungs- und Steuerungsfähigkeit erhöht werden. Das Haushaltsgesetz sieht in § 29, Abs. 2 vor, dass die Landesmittel nach objektivierbaren Kriterien (nachvollziehbar, transparent und fachlich begründet), zu bemessen sind. Das Land hat FOGS mit einer Expertise dazu beaufragt.

Umsetzung

FOGS hat nach Recherchen in deutscher und internationaler Fachliteratur knapp 20 ExpertInnen in NRW zu geeigneten Kriterien befragt. Dazu wurden Daten gesucht und bewertet. dass Die Erarbeitung wurde von einer Projektgruppe mit VertreterInnen von Land, Kommunen und Verbänden begleitet.

Ergebnis

FOGS legte ein Berechnungsmodell vor, das neun Indikatoren nach drei Bereichen mittels eines die relativen Gewichte berücksichtigenden und abgestimmten Verfahrens verteilte. Das Modell berücksichtigte die gewachsene Präventions- und Hilfestruktur und sah eine stufenweise Einführung vor. Die Mittelverteilung wurde auf dieser Grundlage neu berechnet, 2010 erfolgte eine Aktualisierung mit neuen Daten.Das Kriterienmodell wurde jedoch aufgrund politischer Entscheidungen nie umgesetzt.