Insbesondere ist es gelungen, die bisher über freiwillige Leistungen finanzierten Beratungsstrukturen Ehe-, Familien- Lebens- und Erziehungsberatung sowie die Suchtberatung zu sichern. Mit dem Mittelbezug wurde die Pflicht zu kommunalen Sozial- und Jugendhilfeplanungen und zum Aufbau „integrierter Beratung“ verbunden. Beides hat einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung der Versorgung gesetzt. Die Kommunen beteiligen sich stärker als zuvor an der Finanzierung der Leistungen und die Pflicht zum Zusammenwirken hat die Akteure der Beratung besser miteinander vernetzt. Zugleich konnte die Evaluation Hinweise für weitere Verbesserungen geben, die am Fachtag intensiv mit allen Teilnehmenden diskutiert wurden
FOGS hat 2020 – 2021 das Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG) evaluiert.
Am 22. April 2024 trafen sich nun auf Einladung der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der LIGA AG Beratung im Magdeburger Familienhaus Personen aus Politik, Kommunen, Trägerverbänden und Beratungsstellen sowie aus der Landesverwaltung zum fachlichen Austausch. Seit über 10 Jahren ist in Sachsen-Anhalt die sogenannte „Integrierte Beratung“ im FamBeFöG verankert. Sozialministerin Petra Grimm-Benne würdigte mit Verweis auf die Ergebnisse der Evaluation die positiven Effekte des Gesetzes. Martina Schu stellte Kernergebnisse der Evaluation vor und Michael Löher vom Deutschen Verein referierte über gute kommunale Sozialplanung.
